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Grundlagen des Sanierungsprojekt

Das Stadtverordnetenkollegium der Stadt Husum hat in seiner Sitzung am 27.03.2014 den abschließenden Bericht über die Vorbereitende Untersuchung (VU) Obere Neustadt/Parkstraße zustimmend zur Kenntnis genommen.

Mit Hilfe der vorbereitenden Untersuchung gem. § 141 Baugesetzbuch (BauGB). wird ermittelt, ob innerhalb eines bestimmten Gebietes die Voraussetzungen für eine mögliche städtebauliche Sanierung vorliegen. Im Rahmen der VU werden deshalb u.a. die städtebaulichen, die strukturellen und die sozialen Verhältnisse innerhalb des Gebietes untersucht. In der sich daran anschließenden Bewertung werden neben Stärken, Schwächen und Potentialen auch Missstände aufgezeigt und die Notwendigkeit einer Sanierung dargelegt.

Weiterhin wird dann mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept (siehe V, S. 36 der VU) einer zukünftigen Entwicklung des Gebietes anhand konkreter Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschlägen insbesondere auch im Hinblick auf eine mögliche Förderung, ein Rahmen gegeben.

Im Ergebnis wird durch die VU Obere Neustadt die Notwendigkeit, die Art und der Umfang einer möglichen städtebaulichen Sanierungsmaßnahme dargelegt und der Vorschlag für die Abgrenzung eines zukünftigen Sanierungsgebietes unterbreitet (siehe Plan 11 der VU). Sie dient damit einerseits als Entscheidungsgrundlage des Stadtverordnetenkollegiums bei der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes und anderseits als zwingende Grundlage für die Aufnahme in ein Städtebauförderungsprogramm. Ein entsprechender Aufnahmeantrag in das in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“ ist von der Stadt Husum bereits beim zuständigen Innenministerium in Kiel eingereicht worden.

Die Grundlage für die für die Durchführung der VU Obere Neustadt bildet das Stadtentwicklungskonzept der Stadt Husum aus dem Jahre 2006. Es empfiehlt aufgrund der damals festgestellten Mängel und Konflikte in der Oberen Neustadt Erneuerungsmaßnahmen durchzuführen.

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