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Mobilitätskonzept Obere Neustadt: ein neuer Vorschlag

Eine Einbahnstraße in Richtung Norden, Radverkehr in beide Richtungen und eine neue Aufteilung des Straßenraums: der weiterentwickelte Entwurf für das Mobilitätskonzept der Oberen Neustadt wurde vorgestellt.

Visualisierung einer möglichen Umgestaltung der Neustadt, Fotobearbeitung mit KI (Bild: stadtraum)

Eine Einbahnstraße in Richtung Norden, Radverkehr in beide Richtungen und eine neue Aufteilung des Straßenraums: Am 1. Juli 2026 wurde im Umwelt- und Planungsausschuss der weiterentwickelte Entwurf für das Mobilitätskonzept der Oberen Neustadt vorgestellt. Er verbindet die Erkenntnisse aus dem Verkehrsversuch mit Vorschlägen für bessere Wege, mehr Grün und neue Aufenthaltsmöglichkeiten. Eine fertige Planung ist das jedoch noch nicht. Wir erklären, was der aktuelle Entwurf vorsieht und welche Fragen erst in den nächsten Planungsschritten beantwortet werden.

Visualisierung einer möglichen Umgestaltung der Neustadt, Fotobearbeitung mit KI (Bild: stadtraum)

Das wichtigste auf einen Blick:

Der aktuelle Entwurf schlägt für die Straße Neustadt insbesondere vor:

  • zwischen Nordbahnhofstraße und Treibweg bleibt die Einbahnstraße in Richtung Norden
  • Fahrräder sollen die Neustadt weiterhin in beide Richtungen befahren können
  • die Fahrbahn soll weniger Raum einnehmen
  • ein Multifunktionsstreifen soll neue Nutzungen ermöglichen
  • Parken soll weiterhin möglich bleiben. Wie viele Stellplätze erhalten werden und wo sie liegen, ist noch nicht festgelegt
  • Für den Treibweg und den Kreuzungsbereich Nordbahnhofstraße/Nordhusumer Straße werden weitere Verbesserungen vorgeschlagen
  • Konkrete Straßenquerschnitte, Standorte, Kosten und Umsetzungszeiträume stehe noch nicht fest

Ein Konzept für Verkehr und öffentlichen Raum:

Beim Mobilitätskonzept geht es nicht allein darum, wie Autos künftig durch die Obere Neustadt fahren. Es geht ebenso um die Frage, wie sich Menschen zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit Rollstuhl oder Rollator und mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Quartier bewegen können. Gleichzeitig müssen Wohnungen, Geschäfte, soziale Einrichtungen, das Kino und Parkmöglichkeiten erreichbar bleiben.

Ausgangspunkt ist das 2019 beschlossene Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept, kurz IEK. Darin werden für die Obere Neustadt unter anderem hohe Verkehrsbelastungen, unzureichende Verbindungen für den Fuß- und Radverkehr und fehlende Grün- und Aufenthaltsmöglichkeiten benannt.

Das Planungsbüro stadtraum hat seit 2023 Verkehrsdaten erhoben, die Parksituation untersucht und verschiedene Lösungen entwickelt. Begleitet wurde die Planung durch mehrere Beteiligungsformate. Dazu gehörten ein Gespräch mit Einrichtungen und Interessenvertretungen, eine Kinder- und Jugendbeteiligung, eine große öffentliche Veranstaltung und ein Runder Tisch mit Gewerbetreibenden. Das Quartiersmanagement von TOLLERORT entwickeln & beteiligen hat die Beteiligung begleitet. Auch der Stadtteilbeirat hat sich wiederholt mit dem Konzept beschäftigt und Stellungnahmen an die Politik gerichtet.

Dabei wurden unterschiedliche Interessen deutlich: Gewünscht wurden weniger Durchgangsverkehr, bessere und barrierefreie Wege, mehr Aufenthaltsqualität und eine Aufwertung des Straßenraums. Gleichzeitig gab es Fragen zur Erreichbarkeit, zum Parken, zum Lieferverkehr, zur Situation der Gewerbetreibenden und zu möglichen Auswirkungen auf angrenzende Straßen. Der Stadtteilbeirat wies unter anderem darauf hin, dass eine reine Beschilderung aus seiner Sicht nicht ausreicht und eine wirksame Verkehrsberuhigung auch bauliche Veränderungen benötigt. Zugleich sollten Verlagerungen in benachbarte Wohnstraßen vermieden und Veränderungen verständlich vermittelt werden.


Warum wurde eine Einbahnstraßenlösung weiterverfolgt?

Im Laufe der Planung wurden unterschiedliche Varianten betrachtet. Eine Fußgängerzone und eine Begegnungszone wurden bei der Beteiligung der Gewerbetreibenden kritisch beurteilt. Andere Varianten erwiesen sich nach Einschätzung des Planungsbüros ebenfalls nicht als geeignete Lösung.

Als bevorzugte Variante wurde deshalb eine veränderte Einbahnstraßenführung weiterverfolgt. Sie sollte den Durchgangsverkehr aus Richtung Norden unterbinden und aus Richtung Großstraße und Markt verringern, ohne die Erreichbarkeit der Neustadt grundsätzlich aufzugeben. Bevor diese Lösung Bestandteil des Konzepts wurde, wurde sie in einem Verkehrsversuch praktisch erprobt.


Was hat der Verkehrsversuch gezeigt?

Der Verkehrsversuch lief von September 2025 bis März 2026 in zwei aufeinanderfolgenden Phasen. Untersucht wurde, ob eine andere Einbahnstraßenführung den Durchgangsverkehr in der Neustadt verringern kann und welche Auswirkungen sie auf das Umfeld, die Kreuzungen und das Theo-Parkhaus hat.

Erste Phase: Weniger Durchgangsverkehr, aber neue Probleme

Der erste Teil begann am 10. September 2025 und dauerte drei Monate. Die Einbahnstraßen wurden so verändert, dass die Neustadt nicht mehr wie zuvor aus Richtung Großstraße und Markt als Durchfahrtsstrecke genutzt werden konnte. Fahrräder durften die Straße weiterhin in beide Richtungen befahren.

Die Auswertung zeigte, dass der Durchgangsverkehr in der Neustadt eingeschränkt werden konnte. Gleichzeitig traten jedoch zwei Probleme auf: An der Ausfahrt des Theo-Parkhauses entstand zeitweise Rückstau – die neue Verkehrsführung auf der Straße passte nicht zur internen Führung im Parkhaus. Und: am Knotenpunkt Nordbahnhofstraße/Deichstraße kam es ebenfalls zu zusätzlichem Rückstau.

Für die Großstraße wurden dagegen keine Veränderungen der Verkehrsbelastung oder des dort gemessenen Durchgangsverkehrsanteils festgestellt. Diese Aussage bezieht sich ausdrücklich auf die Großstraße und bedeutet nicht automatisch, dass jeder Straßenzug im weiteren Umfeld unverändert blieb.

Zweite Phase: Die Verkehrsführung wurde angepasst

Von Dezember 2025 bis März 2026 wurde die Führung im südlichen Teil der Neustadt verändert. Die Straße wurde nun von der Nordbahnhofstraße aus in Richtung Norden befahren. Auch in dieser Phase blieb der Radverkehr von der Einbahnstraßenregelung ausgenommen.

Nach den Untersuchungen konnten durch diese Anpassung sowohl die Probleme an der Ausfahrt des Theo-Parkhauses als auch der zusätzliche Rückstau am Knotenpunkt Nordbahnhofstraße/Deichstraße behoben werden. Diese zweite, angepasste Verkehrsführung bildet deshalb die Grundlage des aktuellen Entwurfs.


Ausführlicher über den Ablauf des Versuchs und die damaligen Rückmeldungen aus dem Quartier informiert unser früherer Beitrag:


Der Kernvorschlag: Einbahnstraße nach Norden bleibt

Für den Abschnitt zwischen Nordbahnhofstraße und Treibweg schlägt der Entwurf weiterhin eine Einbahnstraße in Richtung Norden vor.

Die Neustadt bliebe damit mit dem Auto erreichbar. Fahrräder sollen weiterhin in beide Richtungen fahren können. Die Einbahnstraßenregelung ist dabei nur ein Teil des Vorschlags. Sie soll mit baulichen und gestalterischen Veränderungen verbunden werden. Der Straßenraum soll neu aufgeteilt und die Fahrbahn schmaler werden. Dadurch könnten an den Seiten Flächen für andere Nutzungen entstehen.

Beispielhafte Darstellung einer möglichen Neuordnung (Bild: stadtraum)

Wie könnte der Straßenraum neu aufgeteilt werden?

Als grundsätzliches Prinzip zeigt der Entwurf folgende Abfolge:

Gehweg – Fahrbahn mit Radverkehr in beide Richtungen – Multifunktionsstreifen – Gehweg

Die Neustadt ist allerdings nicht überall gleich breit. Deshalb kann diese Aufteilung nicht über die gesamte Straße identisch umgesetzt werden. Für jeden Abschnitt müsste geprüft werden, wie viel Platz vorhanden ist und welche Nutzungen dort sinnvoll und erforderlich sind.

Die Darstellungen zeigen daher keine fertige Straßenplanung. Sie veranschaulichen, wie eine Kombination aus Fahrbahn, Gehwegen, Bäumen, Fahrradständern, Sitzmöglichkeiten und Parkflächen aussehen könnte. Die genaue Anordnung wird erst in einer späteren Planungsphase entwickelt.


Was ist ein Multifunktionsstreifen?

Ein zentraler Bestandteil des Entwurfs ist der sogenannte Multifunktionsstreifen. Gemeint ist damit ein Bereich am Rand der Fahrbahn, der nicht überall gleich genutzt werden muss.

Als Regelbreite werden ungefähr drei Meter genannt. Wo weniger Platz vorhanden ist, müsste die Breite angepasst werden. Je nach Lage könnte der Streifen beispielsweise genutzt werden für:

  • Bäume, Pflanzflächen und die Aufnahme oder Rückhaltung von Regenwasser,
  • Fahrradabstellanlagen,
  • breitere Querungsstellen für Fußgänger:innen,
  • Sitzgelegenheiten und kleinere Aufenthaltsbereiche,
  • Bushaltestellen,
  • Liefer- und Kurzparkflächen,
  • reguläre Parkplätze,
  • Informationsangebote oder
  • Flächen für Außengastronomie.

Vor einem Geschäft könnte beispielsweise eine Liefer- oder Kurzparkfläche sinnvoll sein. An einer anderen Stelle könnten Bäume, Fahrradbügel oder eine Sitzmöglichkeit Vorrang haben. Der Streifen wäre also keine durchgehend gleich gestaltete Fläche, sondern würde abschnittsweise unterschiedliche Aufgaben übernehmen.


Parken bleibt möglich – die genaue Zahl an Parkplätzen ist offen

Der aktuelle Entwurf sieht ausdrücklich vor, dass in der Neustadt auch künftig geparkt werden kann. Noch nicht beantwortet ist jedoch, wie viele Stellplätze erhalten bleiben und an welchen Stellen sie angeordnet werden.

Die vorangegangene Parkraumerhebung zeigte unterschiedliche Situationen innerhalb des Quartiers. Im südlichen Teil bestand ein hoher Parkdruck, während im nördlichen Bereich noch Reserven vorhanden waren. Darüber hinaus gibt es Parkplätze und Parkhäuser im Umfeld. Diese sind jedoch teilweise gebührenpflichtig, zeitlich begrenzt oder nur für die Kundschaft bestimmter Einrichtungen zugänglich.

Wie Parken, Lieferverkehr, Begrünung, Fahrradabstellanlagen und Aufenthaltsflächen miteinander kombiniert werden, gehört deshalb zu den wichtigsten Aufgaben der weiteren Planung.

Beispiel eines Multifunktionsstreifen in Coburg (Bild: stadtraum)

Bessere Bedingungen für Menschen zu Fuß und auf dem Fahrrad

Radfahrende sollen die Neustadt auch bei der vorgeschlagenen Einbahnstraßenregelung in beide Richtungen nutzen können. Zusätzlich sind weitere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder vorgesehen. Diese könnten näher an Geschäften und Einrichtungen angeordnet werden, ohne die Gehwege zusätzlich einzuengen.

Für Fußgänger:innen sollen sogenannte Gehwegvorstreckungen und barrierefreie Überwege geprüft werden. Bei einer Gehwegvorstreckung wird der Gehweg an einer Kreuzung oder Querungsstelle in den bisherigen Fahrbahn- oder Parkbereich hineingezogen. Dadurch wird der Weg über die Straße kürzer. Zugleich können sich zu Fuß Gehende und herannahende Fahrzeuge besser sehen.

Wo solche Querungen eingerichtet werden könnten, ist noch nicht festgelegt.


Mehr Barrierefreiheit im Treibweg

Für den Treibweg enthält der Entwurf ein eigenes Maßnahmenpaket. Ziel ist, die Wege für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen besser nutzbar zu machen.

Vorgeschlagen werden unter anderem ertastbare Noppen- und Rippenfelder zur Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen, eine Kombination aus ertastbaren und abgesenkten Bordsteinen, angepasste Rampenbereiche sowie die Prüfung, ob das vorhandene Pflaster teilweise angeschliffen werden kann.

Durch das Anschleifen könnten ebenere Spuren entstehen, die mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen leichter befahrbar wären. Gleichzeitig könnten tastbare Bordsteine und Bodenfelder Menschen mit Sehbehinderung bei der Orientierung unterstützen.

Auch hier handelt es sich um einen Maßnahmenvorschlag. Wie die Lösungen technisch ausgestaltet werden und an welchen Stellen sie zum Einsatz kommen, muss noch geplant werden.

Beispiel Umgestaltung Kreuzungsbereich Treibweg, Fotobearbeitung mit Hilfe von KI (Bild: stadtraum)

Der Knotenpunkt Nordbahnhofstraße/ Nordhusumer Straße

Auch der Kreuzungsbereich Nordbahnhofstraße/Nordhusumer Straße soll nach dem aktuellen Entwurf neu geordnet werden. Die vorhandene Verkehrsfläche wird vom Planungsbüro als größer als erforderlich eingeschätzt.

Eine klarere und kompaktere Aufteilung soll dazu beitragen, den Kreuzungsbereich verständlicher und übersichtlicher zu machen, Menschen zu Fuß das Überqueren zu erleichtern und Radfahrende aus westlicher Richtung sicher auf die Fahrbahn zu führen.

Eine konkrete Ausführungsplanung für den Knotenpunkt liegt noch nicht vor.


Weitere Ideen für die Obere Neustadt

Ergänzend nennt der Entwurf weitere mögliche Maßnahmen. Dazu gehören:

  • ein Trinkwasserbrunnen,
  • eine verbesserte Beleuchtung,
  • zusätzliche Stadtbäume,
  • weitere Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum und
  • Verbesserungen für den Radverkehr im Treibweg.

Diese Vorschläge sind bislang nicht mit konkreten Standorten, Kosten oder Umsetzungszeiträumen hinterlegt. Sie sind als ergänzender Maßnahmenpool zu verstehen, der in der weiteren Planung geprüft und priorisiert werden müsste.

Übersicht Vorschläge für weitere Maßnahmen (Bild: stadtraum)

Wie geht es weiter?

Der aktuelle Entwurf legt die grundsätzliche Richtung für die weitere Entwicklung fest. Vorgeschlagen werden insbesondere die Einbahnstraßenführung in Richtung Norden, Radverkehr in beide Richtungen, eine schmalere Fahrbahn sowie ein flexibel nutzbarer Seitenstreifen. Eine fertige Planung ist das noch nicht.

Zunächst soll das Mobilitätskonzept politisch beraten und beschlossen werden. Anschließend können die vertiefenden Planungsleistungen vergeben werden. Erst in dieser nächsten Phase wird für die einzelnen Straßenabschnitte konkret festgelegt, wie Gehwege und Fahrbahn aufgeteilt werden und wo Park- und Lieferflächen, Bäume, Fahrradständer, Sitzgelegenheiten oder barrierefreie Querungen angeordnet werden. Auch Kosten, Umsetzungsreihenfolge und Zeitplan sind noch offen.

Wer Fragen, Hinweise oder eine eigene Einschätzung zum Mobilitätskonzept einbringen möchte, ist zur nächsten öffentlichen Sitzung des Stadtteilbeirats eingeladen: Dienstag, 22. September 2026, 18:30 Uhr

Text: Quartiersmanagement

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